Häufig gestellte Fragen zur Brustvergrößerung
Direkt nach der Brustvergrößerung sind Sie unter ärztlicher und pflegerischer Aufsicht. Die Entlassung erfolgt, sobald Sie sich wieder gut fühlen. Vor allem ist Ruhe für die Wundheilung wichtig.
Die operierte Körperregion sollte entsprechend 4 - 6 Wochen geschont werden. Sie tragen für diese Zeit ein Stütz-BH und sollten auf Sport verzichten. Alle Bewegungen, bei denen die Arme über Schulterhöhe angehoben werden (Überkopfarbeiten), sind zu vermeiden. Je nach Implantatgröße und -lage (unter dem Muskel oder unter der Brustdrüse) kann die Ruhephase variieren. Detaillierte Informationen erhalten Sie immer von Ihrem behandelnden Arzt.
Die Kosten für eine Brustvergrößerung werden von den Krankenkassen übernommen, sofern der Eingriff medizinisch sinnvoll und nötig ist. Dies ist bei einer angeborenen Brustfehlbildung, wie etwa einer Brustasymmetrie, tubulären Deformität, Brustwandfehlbildung oder dem Poland-Syndrom (Ausbildung nur einer Brust) der Fall. Darüber hinaus wird der Eingriff im Rahmen des Brustaufbaus nach einem Brustkrebsleiden von den Kassen übernommen.
Mit der stetigen Produktverbesserung und -perfektionierung ist auch die Lebensdauer der heutigen Implantate gestiegen. Im Durchschnitt ist eine Lebensdauer von 10-20 Jahren gewährleistet, wobei die Art der Implantate und die Operationsmethode zu berücksichtigen sind. Die Erfahrung zeigt, dass Silikonimplantate bis zu 30 Jahren halten können.
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