Häufig gestellte Fragen zur Bauchdeckenstraffung
Bei geringerem Überschuss an Haut und Fettgewebe wird eine Miniabdominoplastik durchgeführt. Hierbei bleibt der Nabel unberührt. Das Ausmaß an Hautfettentfernung ist geringer. Die Narben verlaufen im Bikini-Bereich. Insgesamt sind operativer Aufwand geringer und die Genesungsphase kürzer.
Die Schnittführung bei der Bauchdeckenstraffung legen wir in den so genannten „Bikini-Bereich“, also den nicht sichtbaren Bereich. Auch bei der Naht suchen wir die bestmögliche Lösung. Dank mikrochirurgischer Nahttechniken und der richtigen Platzierung der Narbe erzielen wir heutzutage sehr ästhetische Langzeitergebnisse. Je nach Ausmaß der zu entfernenden überschüssigen Haut kann die Narbe selbst beim Tragen des kleinsten Bikinis bedeckt bleiben.
Bei der Bauchdeckenstraffung entfernen wir überschüssige Fettdepots und hängende Haut. Der Nabel wird dabei in der Regel versetzt und der Bauch insgesamt gestrafft. Die inneren Organe sind davon nicht betroffen, deshalb ist eine Bauchdeckenstraffung kein Hindernis für eine Schwangerschaft und (weitere) Geburten.
Gerade nach einer Schwangerschaft bzw. einem Kaiserschnitt ist die Bauchdeckenstraffung eine effektive Lösung für Veränderungen im Bereich des Bauches. Bei einer Kaiserschnittnarbe schließen wir diese in die Schnittführung ein, sodass die Kaiserschnittnarbe bei einer Bauchdeckenstraffung mit entfernt wird. Sie können eine Bauchdeckenstraffung also trotz Kaiserschnittnarbe bedenkenlos durchführen lassen.
Die Kosten für eine Bauchdeckenstraffung sind immer individuell zu bemessen. In der Regel kostet der Eingriff ca. 6300 €.
Eine Bauchdeckenstraffung kann nicht nur aus ästhetischen, sondern auch aus medizinischen Gründen durchgeführt werden. In diesem Fall entscheidet Ihre Krankenkasse über die Kostenübernahme. Wichtig ist, dass der Antrag zur Kostenübernahme durch einen Arzt gestellt und plausibel dargelegt wird. Eine mögliche Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sowie die notwendigen Schritte besprechen wir mit Ihnen im Detail.
Bei der Zustimmung zu einer Operation sind bei Minderjährigen immer beide Elternteile einzubeziehen, nachdem auch diese mit aller Sorgfalt über Behandlung, Alternativbehandlung und Risiken aufgeklärt wurden. Ab der Volljährigkeit können Sie über den Eingriff einer Bauchdeckenstraffung selbst entscheiden.
Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren?
Jetzt Kontakt aufnehmenNoch Fragen?
Petra Ossowski steht Ihnen für erste Informationen zur Verfügung. Sie organisiert Termine und beantwortet gerne Ihre allgemeinen Fragen rund um die Behandlung.